Blick in eine Sonderausstellung. Man sieht viele Besucherinnen und Besucher. Einige haben Kopfhörer auf.

fockes freund*innen

verein von freunden des focke-museums e.v.

satzung

für den Verein von Freunden des Focke-Museums e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Verein von Freunden des Focke-Museums e.V. und hat seinem Sitz in Bremen.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein will fördernd und werbend für das Focke-Museum wirken und sich im Gedenken an dessen Begründer, Dr. Johann Focke, auch sonst für die Pflege bremischer Überlieferungen einsetzen.

(2) Diese Zwecke verwirklicht der Verein dadurch, dass er die Volkskunde, die Kunst und Kulturgeschichte Bremens und des Bremer Umlands, die Geschichte der bremischen Schifffahrt und der Vor- und Frühgeschichte der Öffentlichkeit zugänglich macht, indem er

a) die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Focke-Museums sowie

b) wissenschaftliche Arbeiten über bremische Überlieferungen, Kunst und Kulturaltertümer unterstützt und c) kulturelle, künstlerische oder erzieherische Veranstaltungen durchführt.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO, nämlich die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Als Mitglieder können natürliche und juristische Personen dem Verein beitreten. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag und dessen schriftliche Annahme durch den Vorstand erworben.

(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Austritt. Der Austritt ist nur zum Jahresende durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand, mit einer Frist von drei Monaten, zulässig.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung jeweils für drei Jahre gewählt werden, jedoch anschließend bis zur Neu- bzw. Wiederwahl im Amt bleiben. Letztere ist unbeschränkt zulässig.

(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus und ist der Vorstand danach nicht mehr ausreichend besetzt, kann er sich durch Zuwahl selbst ergänzen. Diese ist dann aber nur bis zur nächsten Mitgliederversammlung wirksam.

(3) Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, in der er das Verfahren für seine Tätigkeit regelt. Aus seinem Kreis wählt er den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie den Schatzmeister und den Schriftführer. Die Besetzung von bis zu zwei Vorstandsämtern durch eine Person ist zulässig. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei dieser Vorstandsmitglieder.

(4) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Jedoch bekommt er seine notwendigen Barauslagen erstattet. Die Mitglieder des Vorstandes haften gegenüber dem Verein bei Wahrnehmung ihrer Vorstandsfunktion nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5) An den Sitzungen des Vorstands nimmt der Direktor des Focke-Museums beratend teil.

§ 6 Beirat

(1) Der Verein hat einen Beirat. Dieser soll den Vorstand bei seiner Tätigkeit unterstützen und beraten. Letzterer hat ihn bei allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören.

(2) Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl zu zulässig.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Diese nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstands entgegen. Ferner entscheidet sie über dessen Entlastung.

(2) Daneben findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung bei Bedarf statt. Diese ist stets in angemessener Frist durchzuführen, wenn der Beirat oder mehr als ein Viertel der Mitglieder sie schriftlich beim Vorstand verlangen.

(3) In den Fällen des Abs. 1 und 2 lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens eine Woche vorher schriftlich oder durch die Tageszeitung zur Mitgliederversammlung ein. Dabei gibt er zugleich die durch ihn aufgestellte Tagesordnung bekannt.

(4) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Vereins, im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied eröffnet und geleitet. Abwesende Mitglieder können sich auf ihr nur durch andere Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

(5) Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jedoch ist zur Satzungsänderung eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

(6) Über die gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt, die durch den Versammlungsleiter und ein weiteres Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen ist.

§ 8 Rechnungswesen

(1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Verein einen Jahresbeitrag. Dieser wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung jeweils für das Folgejahr festgelegt.

(2) Der Vorstand verwaltet die Mittel des Vereins nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung. Dabei werden sie ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke dauernd verwendet.

(3) Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Nach dessen Ablauf fertigt der Vorstand jeweils eine Jahresrechnung an und legt sie der ordentlichen Mitgliederversammlung gem. § 7 Abs. 1 vor.

§ 9 Auflösung und Aufhebung

(1) Die Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit des § 7 Abs. 5 Satz 3 beschlossen werden. Ferner müssen ihr Vorstand und Beirat zustimmen. Dann erfolgt die Abwicklung durch den amtierenden Vorstand als Liquidator.

(2) Bei der Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtgemeinde Bremen, die es unmittelbar und ausschließlich für die oben bezeichneten Zwecke dem Focke-Museum zur Verfügung zu stellen hat.

November 2013

Kontakt


Geschäftsstelle des Vereins von Freunden des Focke-Museums e.V.

Maike Streeb
Schwachhauser Heerstraße 240
28213 Bremen
Tel.: 0421-699 600 91
Fax: 0421-699 600 66
E-Mail: freunde@focke-museum.de

Geschäftszeiten: Mo bis Fr 9-13 Uhr